- Allgemeines
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen der Kursteilnehmer/-innen (Teilnehmerin) mit der Hebammenpraxis Dachau. - Anmeldung
a) Der Vertrag kommt mit der Online-Anmeldung der Teilnehmerin und der nachfolgenden Bestätigung durch die Hebammenpraxis Dachau zustande.
b) Die Teilnehmerin hat bei der Anmeldung die Daten zu ihrer Krankenversicherung mitzuteilen und am ersten Kurstag die Versichertenkarte vorzulegen.
c) Die Teilnehmerin ist verpflichtet wahrheitsgemäße Angaben über ihren Gesundheitszustand, über den errechneten Geburtstermin, bzw. das Geburtsdatum des Kindes sowie über eventuell bestehende Beschwerden und Beeinträchtigungen zu machen. - Kursdurchführung
a) Die Kurse sind für eine begrenzte Anzahl an Teilnehmern ausgelegt. Die Hebammenpraxis Dachau behält sich vor, Kurse bei Nichterreichen der erforderlichen Teilnehmerzahl nicht durchzuführen.
b) Die Hebammenpraxis Dachau behält sich vor, Kurse aus wichtigen Gründen mit einer anderen Kursleitung als ausgeschrieben zu besetzen.
c) Aus dringenden Gründen können Kursstunden verschoben werden. Die Mitteilung hierüber erfolgt frühzeitig. - Stornierung / Nichtteilnahme
a) Nach Buchung kann der Kurs bis zu vier Wochen vor Beginn des Kurses schriftlich oder per Email ohne anfallende Kosten storniert werden. Bei einer späteren Absage wird die gesamte Kursgebühr fällig und wird nicht von dem Krankenversicherer der Teilnehmerin übernommen.
b) Versäumte Kursstunden sind ebenfalls von der Teilnehmerin selbst zu tragen. Der Grund der Nichtteilnahme ist unerheblich, mit Ausnahme der vorzeitigen Entbindung oder einer schwerwiegenden Erkrankung attestiert durch einen Arzt.
c) Eine vorzeitige Kündigung vor Kursende ist nicht möglich, mit Ausnahme der vorzeitigen Entbindung oder einer schwerwiegenden Erkrankung attestiert durch einen Arzt. - Gebühren / Kostenerstattung
a) Bei regelmäßiger Teilnahme erstatten die gesetzlichen Krankenversicherer derzeit die Kosten für einen Geburtsvorbereitungskurse und / oder Rückbildungskurs.
b) Privatversicherte erhalten zum Ende des Kurses eine Rechnung. Die Hebammenpraxis Dachau empfiehlt allen privat Krankenversicherten, sich vor Kursbeginn zu erkundigen, ob ihre Krankenversicherung die Hebammenleistung abdeckt. Die Verpflichtung der Teilnehmerin zum Ausgleich der Gebühren besteht unabhängig von der Kostenerstattung durch den privaten Krankenversicherer.
c) Bei Geburtsvorbereitungskursen sind, für eine Teilnahme des Partners, vor Kursbeginn jeweils eine Partnergebühr zu entrichten. Eine Kostenerstattung durch den Krankenversicherer erfolgt nur in Ausnahmefällen und ist von der Teilnehmerin selbst zu beantragen.
d) Als Sicherheit für eventuell, von der Teilnehmerin selbst zu tragende Kursgebühren (z.B. wegen Nichtteilnahme), ist bei Kursbeginn eine Kaution von 60,00 EUR für Rückbildungskurse bzw. von 80,00 EUR für Geburtsvorbereitungskurse in bar zu entrichten. Über diese wird am Kursende abgerechnet und ein eventuell bestehendes Guthaben ausgekehrt.
e) Die für die Geburtsvorbereitungs- und Rückbildungskurse erhobene Verwaltungsgebühr entspricht einem freiwilligen, zusätzlichen Beitrag von Seiten des Vertragspartners und beruht auf der Basis Kosten zu decken und unsere Leistungen wie gehabt anbieten zu können. Diese Verwaltungsgebühr wird nicht von der Krankenkasse erstattet.
f) Die Kursgebühr der Babyschwimmkurse enthält eine Bearbeitungspauschale von 15,- Euro pro Buchung, diese wird bei Stornierung (Stornierungsgrund ist unerheblich) des Kurses nicht zurückerstattet. - Haftung
a) Die Kursteilnahme geschieht auf eigene Gefahr. Die Teilnehmerin trägt die volle Verantwortung für sich und Ihr Kind.
b) Die Hebammenpraxis Dachau bzw. die Kursleitung haftet bei Verletzungen des Lebens, des Körpers und der Gesundheit nur für Vorsatz oder Fahrlässigkeit.
c) Bei sonstigen Schäden haftet die Hebammenpraxis Dachau bzw. die Kursleitung nur für Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
d) Für eingebrachte Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
e) Für Inhalte / Übungen der einzelnen Kurse ist die jeweilige Kursleitung alleine verantwortlich.
f) Die jeweilige Kursleitung ist für die Umsetzung der passenden Corona-Schutzmaßnahmen für Ihren Kurs verantwortlich, genaue Infos erhalten Sie von der Kursleitung.
- Datenschutz und Schweigepflicht
a) Im Rahmen der Kurse werden personenbezogene Daten der Teilnehmerin wie auch der (geborenen/ungeborenen) Kinder von der Hebamme als verantwortliche Stelle erhoben, verarbeitet und genutzt. Neben Angaben zu Person und sozialem Status (Name. Adresse. Kostenträger, usw.) gehören hierzu insbesondere die für die Behandlung notwendigen medizinischen Befunde. Ein Umgang mit diesen Daten erfolgt lediglich, soweit dies für die Erbringung, Abrechnung oder Sicherung der Qualität der Hilfeleistung der Hebamme erforderlich ist. Die Daten werden nur an Dritte übermittelt, wenn der Teilnehmer einwilligt oder eine gesetzliche Grundlage hierfür besteht, was in folgenden Konstellationen regelmäßig der Fall ist: - Die Hebamme unterliegt auch gegenüber anderen an der Behandlung beteiligten Personen (z.B. Ärzten) der Schweigepflicht. Die medizinisch erforderlichen Daten wird die Hebamme jedoch mit diesen Personen austauschen, sofern der Teilnehmer hiermit einverstanden ist oder eine Notsituation dies rechtfertigt, insbesondere wenn der Teilnehmer nicht ansprechbar und weitere Hilfe dringlich ist. - Die Abrechnung mit öffentlich-rechtlichen Kostenträgern, insbesondere den Krankenkassen erfolgt direkt diesen gegenüber, sei es durch die Hebamme unmittelbar oder entsprechend § 301a Abs. 2 SGB V über eine externe Abrechnungsstelle. - Bei Privatpatientinnen oder im Rahmen von Wahlleistungen erfolgt die Abrechnung direkt gegenüber dem Teilnehmer, sei es durch die Hebamme unmittelbar oder mit separat zu erklärender Einwilligung über eine externe Abrechnungsstelle.
b) Die Hebammenpraxis Dachau / Kursleitung darf die Kontaktaufnahme für Kursinformationen über E-Mail, E-Mail-Verteiler, telefonisch, per SMS oder Whats App durchführen. - Schlussbestimmungen
a) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
b) Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung des Schriftformerfordernisses.
c) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden oder die AGB eine Regelungslücke enthalten, so werden die Vertragsparteien die unwirksame oder unvollständige Bestimmung durch angemessene Regelungen ersetzen oder ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung am weitest gehenden entsprechen. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt unberührt.
AGBs
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Bitte beachten Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
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